AGB's - Unsere Geschäftsbedingungen

Unser Angebot ist freibleibend und unverbindlich. Zwischenverkauf/Vermietung behalten wir uns vor.

Alle mündlichen und schriftlichen Auskünfte sind nach bestem Wissen und Gewissen von uns weitergegeben. Es handelt sich hier um Angaben des Eigentümers/Auftraggebers, für deren Richtigkeit und Aktualität wir nicht einstehen.

Auf frühere Kenntnis des Objektes können Sie sich nur berufen, wenn Sie uns dies unverzüglich schriftlich mitteilen. Anderenfalls gilt diese Aufgabe als ursächlich für den Nachweis.

Wir bitten Sie, dieses von uns erhaltene Angebot höchst vertraulich zu behandeln. Eine Weitergabe an Dritte bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. Ohne unsere Zustimmung ist der Angebotsempfänger der vollen Provision verpflichtet, wenn der Dritte, an den das Angebot weitergegeben wird, das Geschäft abschließt.

An Provisionen sind bei Vertragsabschluß die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge an die Firma N.R. Immobilien zu zahlen.

Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn statt des beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Kauf statt Miete oder umgekehrt, Erwerb in der Zwangsversteigerung statt Kauf, Kauf/Miete eines anderen Objektes aus unserem Angebot.)

Die Firma N.R. Immobilien ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner provisionspflichtig tätig zu sein oder zu werden.

Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Osnabrück.

Salvatorische Klausel: Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb der Regelungen ein Teil unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am Nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Da in unserem Unternehmen mit Stand 31.12. v.J. weniger als 11 Mitarbeiter beschäftigt sind, besteht für unser Unternehmen keine Informationspflicht zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren der EU – §36 Abs.3 Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.